Eltern

 

AN WEN KÖNNEN SICH ELTERN WENDEN?

An wen kann ich mich wenden, wenn ich nicht arbeiten kann, weil meine Kinder wegen Schul- und Kitaschließung betreut werden müssen?

  • Notbetreuung:
    Eltern, die die Betreuung ihrer Kita- oder Schulkinder in den kommenden Wochen anders nicht organisieren können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita, Schule und/oder Hort. In der Regel müssen dafür beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil, bei dem ein Kind überwiegend lebt, bestimmten, derzeit dringend benötigten Berufsgruppen angehören: Polizei, Feuerwehr, Medizin, Pflege, öffentlicher Nahverkehr usw..

    Nähere Informationen sowie Anträge gibt es in der Regel auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden oder in den Einrichtungen selbst.

  • Lohnersatzleistung:
    Maßnahme ist in Planung, Informationen folgen in Kürze.