Der Hessische Landtag hat, ergänzend zu den Hilfen aus dem Bund, eine Corona-Soforthilfe von 2 Milliarden Euro beschlossen.
Daraus sollen, neben der finanziellen Unterstützung der Kliniken, Betriebe günstige Darlehen erhalten, damit sie bei finanziellen Einbußen keine MitarbeiterInnen entlassen oder Insolvenz anmelden müssen.
Die Anträge können ab Montag (30.03.) über die Webseite des Regierungspräsidiums Kassel gestellt werden.
https://rp-kassel.hessen.de/
Falls gewünscht, unterstützt die IHK bei der Antragserstellung.
https://www.hihk.de/
Wer kann Soforthilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine Betriebe, Freiberufler, Solo-Selbständige und Künstlerinnen und Künstler.
Wie hoch ist die Soforthilfe?
- 0 bis 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
- 6 bis 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
- 11 bis 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Betriebe mit über 50 Beschäftigten können über die Hausbank Kredite etwa der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch nehmen.
Wie erfolgt die Rückzahlung?
Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurückerstattet werden.
Weitere beschlossene Maßnahmen in Hessen
- Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 5 Milliarden Euro
- Entlastungen bei der Umsatzsteuer in Höhe von 1,5 Milliarden Euro
- Unterstützung von Betrieben, Vereinen und Kultureinrichtungen
- Ausgleichszahlungen, z.B. für ausgefallene Klassenfahrten