Spielerschutz muss stärker berücksichtigt werden

Bild: Angelika Aschenbach

In der Ersten Lesung des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, die Legalisierung von Online-Casino-Spielen als nicht unproblematisch bezeichnet und einen kritischen Blick auf die vergeblichen Versuche der Bundesländer, eine einheitliche Linie im Bereich des Glücksspiels zu finden, geworfen.

Günter Rudolph erklärte in der Plenardebatte am Dienstag: „Hessen war in den letzten Jahren für die Einhaltung des Glückspielstaatsvertrages zuständig, die Vergabe von Konzessionen an bestimmte Anbieter ist vor Gerichten kläglich gescheitert, da Hessen hier erhebliche rechtliche Verstöße beim Vergabeverfahren begangen hat.“

Rudolph mahnte, insbesondere aus Aspekten des Spielerschutzes und der Suchtprävention eine Legalisierung von Online-Casino-Spielen als kritisch zu betrachten. „Wenn man solche Angebote zulässt, muss ein sehr restriktives den Spielerschutz in den Vordergrund stellendes Angebot darstellen. Auch muss endlich Schluss sein, dass Onlinespiele ohne rechtliche Genehmigung wie in den letzten Jahren durchgeführt wurden“, machte Rudolph deutlich. Die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung glückspielrechtlicher Aufsichtsaufgaben zum 1. Juli 2021, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer als zu spät, zumal die Glücksspielbehörde erst zum 1. Januar 2023 ihre Arbeit aufnehmen soll. „Die SPD tritt für einen ordnungsrechtlich konsequenten Staat ein. Die Glückspielaufsicht und der Vollzug müssen gestärkt werden, insbesondere muss das payment-blocking bei illegalen Glückspielen geschärft werden. Ebenso fordern wir eine deutliche Begrenzung der Sportwetten“, sagte Rudolph.