Justizministerin Kühne-Hörmann kann Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht plausibel erklären – viele Fragen bleiben offen

Bild: Angelika Aschenbach

Im Anschluss an die von der SPD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Rechtspolitischen Ausschusses aufgrund der Haftverschonung des in der Korruptionsaffäre beschuldigten Oberstaatsanwalts Alexander B. sagte der rechtspolitische Sprecher Gerald Kummer am Montag in Wiesbaden: „Die Korruptionsaffäre insgesamt hat dem Bild der hessischen Justiz in der Bevölkerung erheblichen Schaden zugefügt. Die nun getroffene Entscheidung zur Haftverschonung von Alexander B. wirft weitere Fragen auf, die aus unserer Sicht in der heutigen Sitzung nicht oder nur unzureichend beantwortet werden konnten. Für uns ist es nach wie vor nicht plausibel, warum die Staatsanwaltschaft, die den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ja selbst nach wie vor bejaht, die Haftverschonung beantragt hat. Dies vor allem in dem Wissen, dass die Ermittlungsrichterin erhebliche Bedenken geäußert hat und die Auffassung vertrat, der Beschuldigte lasse sich nicht sicher überwachen. Hinzu kommt, dass der Haftbefehl tatsächlich erweitert wurde und ein umfassendes Geständnis offensichtlich nicht vorlag.  Der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft gehe hier mit einem ehemaligen Kollegen anders um als üblich, konnte nicht vollständig ausgeräumt werden.“

Die politische Erläuterung der aktuellen Vorkommnisse rund um die Korruptionsaffäre könne die Ministerin auch nicht an die Staatsanwaltschaft delegieren. „Es ist Aufgabe von Justizministerin Kühne-Hörmann, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft politisch zu erklären, um das Vertrauen in Justiz und Staatsanwaltschaft wiederherzustellen. Diese Chance hat sie zumindest in der heutigen Sitzung vertan“, so Kummer.