ASG-Kritik am Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)

Bild: privat

Am 12. Februar 2020 hat das Bundeskabinett im Kanzleramt getagt und dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) zugestimmt. Dazu erklärt die Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsfragen (ASG) in Nordhessen Olga Fischer:

„Das geplante Gesetz, welches noch im Deutschen Bundestag abgestimmt werden muss, sorgt nach wie vor zurecht für Kritik. Dabei ist es vor allem richtig und auch sogar notwendig, die Qualität in der Intensivpflege zu erhöhen und den Missbrauch zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf dar, der Betroffene in der Tat massiv verunsichert hat. Es müssen daher aus meiner Sicht dringend weitere deutliche Klarstellungen und Nachbesserungen erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass die Prüfungen der häuslichen Versorgung durch den medizinischen Dienst das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen respektieren. Und wenn man den Gesetzesentwurf genauer liest, wird in den Zeilen vage formuliert und das führt ganz gewiss zur Verunsicherung. Das Recht auf Selbstbestimmung darf auf keinen Fall untergraben werden. Fraglich ist vor allem aber auch, ob es überhaupt genug Personal und Plätze gibt, um mehr Intensivpflege-Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen zu versorgen“.

Ein Gesetz, dass das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen missachte, sei schlicht und einfach kein Gesetz, so Frau Fischer abschließend.