In der heutigen Sitzung des Innenausschusses des Hessischen Landtags hat Innenminister Beuth zu einem Dringlichen Berichtsantrag von SPD, Freien Demokraten und Linken zur Rolle der Sicherheitsbehörden bei der Beobachtung des mutmaßlichen Mörders von Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke, Stephan E., Stellung beziehen müssen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte dazu am Donnerstag in Wiesbaden: „Der Innenminister hat heute erstmals erklärt, dass die Sicherheitsbehörden vermutlich auch nach 2009 Erkenntnisse über Stephan E. hatten. So soll er auf einem Lichtbild aus dem Jahr 2011 zu sehen sein. Außerdem soll er im Jahr 2014 in einem Aktenstück aufgetaucht sein. Damit steht einmal mehr die Frage im Raum, wieso Stephan E. vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwinden konnte. Wie kann es sein, dass man Bilder eines jahrzehntelangen aktiven Rechtsextremen aus der Kasseler rechten Szene zum Zeitpunkt der Lichtbildaufnahme und der Entstehung des Aktenstücks nicht, nun aber vermutlich schon Stephan E. zuordnen kann? Es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, wieso, insbesondere nach dem Bekanntwerden der Taten des NSU, offensichtlich kein besonderer Fokus der Sicherheitsbehörden auf der rechtsextremen Szene in Hessen und vor allem in Kassel lag. Die neuen Informationen werfen zudem weitere Fragen auf: Wurde zum Zeitpunkt der Entstehung des Lichtbilds und des Aktenstücks versucht, die darauf zu sehende Person zuzuordnen und falls ja, mit welchem Ergebnis? Wurden im Anschluss weitere Recherchen durchgeführt um eine Zuordnung der Person zu ermöglichen? Wir können aus der Antwort des Ministers nur Schlussfolgern: Die Salamitaktik in Sachen Information von Innenminister Beuth geht weiter.“
Auch der Vorwurf eines möglichen Geheimnisverrats durch die Veröffentlichungen des Abgeordneten Jürgen Frömmrich habe sich nach Angaben von Rudolph weiter erhärtet.
„Wir werden den Sachverhalt nochmals intensiv durchleuchten und erneut prüfen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer abschließend.