Dieter Franz: Einäscherungen nur mit zweiter Leichenschau

Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über ein Zweites Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes debattiert.

Der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses und SPD-Landtagsabgeordneter, Dieter Franz, äußerte sich in der Debatte wie folgt: „Die Beibehaltung des Friedhofs- und Bestattungszwanges garantiert den Kirchen und Kommunen als Friedhofsbetreibern eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesnovelle ist eine Verbesserung der Leichenschau. Künftig ist bei Einäscherungen, die mittlerweile bei 65 Prozent   der Verstorbenen durchgeführt werden, eine zweite  Leichenschau nunmehr gesetzlich vorgeschrieben. Bedenken aufgrund der personellen Ausstattung der beiden rechtsmedizinischen Institute in Frankfurt und Gießen, die mit der zweiten Leichenschau beauftragt sind, wurden in der Anhörung ausgeräumt. Die in der Anhörung als zu kurz kritisierte geplante Bestattungsfrist für Urnen von sechs Wochen wurde von den schwarzgrünen Koalitionsfraktionen nun auf neun Wochen verlängert. Wie praxistauglich die neue Frist ist, wird sich zeigen. Das Verbot von Einfassungen und Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ist grundsätzlich zu begrüßen. In der Anhörung zeigte sich allerdings, dass die Kann-Regelung für eine Verankerung in den kommunalen Friedhofssatzungen, zudem erhebliche Defizite aufweist.“

Darüber hinaus könnten sich die Steinmetzbetriebe quasi selber bescheinigen, dass keine Hinweise vorlägen, dass ausbeuterische Kinderarbeit im Spiel sei. Hier gehe die Regelung in Nordrhein-Westfalen deutlich weiter. Die Einstellungen zu Formen der Bestattungen und der Erinnerungskultur veränderten sich in unserer Gesellschaft sehr schnell. Das hänge mit praktischen Erwägungen zusammen, weil die Lebensräume der Angehörigen oft weit verstreut seien und damit auch ökonomische Aspekte in den Vordergrund rückten. Andererseits gäbe es religiös bedingte Begehren, denen auch durch entsprechende Abwägungen Rechnung getragen werden sollte. „Ohne Bereitschaft zu Kompromissen, Verständnis und Toleranz lassen sich ethische und religiöse Grundeinstellungen nicht lösen. Daher ist ein solches Gesetz immer eine Momentaufnahme für diesen gesellschaftlichen Konsens und bedarf einer kontinuierlichen Anpassung“, sagte Franz.