Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Thorsten Schäfer-Gümbel, hat zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen, die vom 01. März bis zum 31. Mai 2018 stattfinden, aufgerufen.
Schäfer-Gümbel sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: „Ich möchte alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, an den Betriebsratswahlen in ihren Unternehmen teilzunehmen. Mitbestimmung und innerbetriebliche Demokratie sind neben der Tarifpartnerschaft wesentliche Garanten für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft. Daher wollen wir die Mitbestimmung stärken, damit die Betriebs- und Personalräte auch weiterhin ihre wichtigen Funktionen für die Ordnung im Betrieb, auf dem Arbeitsmarkt und für Beschäftigung ausüben können. Nur eine Mitbestimmung auf Augenhöhe sichert zu, dass der Wandel in der Arbeitswelt durch die Digitalisierung und Globalisierung erfolgreich gestaltet werden kann.“
Gleichzeitig dankte Schäfer-Gümbel allen Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten für deren Einsatz für ihre Kolleginnen und Kollegen, der oftmals ehrenamtlich geschieht, um für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
„Unternehmen, die die Einrichtung eines Betriebsrates erschweren oder behindern wollen, zeigen wir die rote Karte. Wir werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit den Gewerkschaften immer darin unterstützen, ihr Recht zur Gründung eines Betriebsrates durchzusetzen. In Zeiten, in denen sich alle Unternehmen über den Mangel an Fachkräften beschweren, sind solche Vorhaben, Betriebsräte zu verhindern, betrieblich unverantwortlich und in der Sache ohnehin nicht akzeptabel“, so der Fraktionsvorsitzende.
In den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene mit der CDU habe die SPD Änderungen zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung durchsetzen können. Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung solle beispielsweise gestärkt werden. Die Gründung und Wahl von Betriebsräten solle erleichtert werden, in dem das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend gemacht werde. „Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden“, sagte Schäfer-Gümbel.