Am heutigen Freitag hat der Hessische Landtag in erster Lesung über die Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen beraten. Der Obmann der SPD-Fraktion in der Enquetekommission zur Verfassungsreform, Norbert Schmitt, lobte in seinem Redebeitrag die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligter und sagte weiter: „Aus Sicht der SPD ist es ein großer Erfolg, dass man gemeinsam mit CDU, FDP und Grünen insgesamt 15 Gesetzentwürfe zur Änderungen der Hessischen Landesverfassung eingebracht hat und auch die Linke viele diese Änderungen mitträgt. Damit wird an eine Tradition in Hessen angeknüpft, dass Verfassungsänderungen in einem möglichst großen Konsens erfolgen sollen.“
Schmitt betonte, dass keine „faulen Kompromisse“ hätten geschlossen werden müssen, sondern es saubere Übereinkünfte gegeben habe. Deshalb sei es ein guter Tag für Hessen und seine Verfassung. Ein noch besserer Tag wäre es gewesen, wenn es zum Vorschlag der SPD zur kostenfreien Bildung und zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots von Studiengebühren ebenfalls einen Konsens gegeben hätte. Dies bedauerte der Abgeordnete.
„Zahlreiche sozialdemokratische Forderungen könnten nun – ein positives Votum der Wählerinnen und Wähler vorausgesetzt – neu in die Verfassung kommen. Wichtig war der SPD, dass der historische Kern der Hessischen Verfassung nicht verändert wird. Die Hessische Verfassung, die älteste Länderverfassung nach dem Zweiten Weltkrieg, zeichnet sich nämlich durch besondere soziale Rechte aus und macht deutlich, dass die Wirtschaft sich dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger unterzuordnen hat und nicht umgekehrt. Mit den geplanten Änderungen wird die Hessische Verfassung also modernisiert, ohne ihren besonderen sozialen Charakter zu beschneiden“, sagte Schmitt.
Für die SPD sei es ein besonderes Anliegen gewesen, dass die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Verfassung verankert und auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen hingewirkt werde. Ebenso habe man erreicht, dass erstmals in einer deutschen Länderverfassung die Rechte von Kindern verankert werden. Jedes Kind habe nun ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung.
Neu aufgenommen werde eine Reihe von Staatszielen. Mit der neuen Vorgabe der Verfassung, die Errichtung und den Erhalt von Verkehrswegen und der Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung zu fördern, sei für Schmitt eine vollständige Privatisierung von Landesstraßen oder der Wasserversorgung nicht mehr möglich. Auch das neue Staatsziel der Förderung des Wohnungsbaus werde dazu führen, dass ohne Verstoß gegen dieses Staatsziel die Wohnraumförderung nicht mehr auf null gefahren werden könne, denn Wohnen sei „eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein“.
Von besonderer Bedeutung für die SPD sei zudem das künftige Staatsziel, auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hinzuwirken. Das Gleiche gelte für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur durch den Staat. „Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen und auch kulturelle Einrichtungen gehören zum Grundbedarf unseres Gemeinwesens. Es ist gut, dass ihre Sicherung als Staatszielbestimmung ausdrücklich aufgenommen werden soll“, sagte der Abgeordnete.
Die SPD werde zudem einen eigenen Änderungsantrag zur Abstimmung stellen in dem verfassungsrechtlich garantiert werden solle, dass der Besuch von Kindertagesstätten, beziehungsweise der Kindertagespflege, kostenfrei sei. „Damit soll gesichert werden, dass auch die Betreuung und die frühkindliche Bildung von dem Grundsatz der Kostenfreiheit erfasst sind. Zudem soll vor dem Hintergrund eines Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofes zur Zulässigkeit von Studiengebühren klargestellt werden, dass deren Erhebung in Zukunft ausgeschlossen ist“, bekräftigte Schmitt.
Für die SPD sei dies „der Lackmus-Test für die Regierungsparteien in Hessen.“ „Wer kostenlose Kita-Gebühren nicht nur als Wahlkampfinstrument versteht, wie CDU und Grüne mit ihrer Teilfreistellung ab dem dritten Kindergartenjahr, muss zustimmen. Ansonsten wird deutlich, dass die von CDU und Grüne vorgesehene Regelung dem Finanzierungsvorbehalt unterstellt ist und damit je nach Situation der Landesfinanzen beliebig wird“, sagte Schmitt.