Nancy Faeser: Persönlichkeitsrechte und die Würde der Untergebrachten müssen gewahrt werden

Nancy Faeser, MdL, SPD-Generalsekretärin

Der Hessische Landtag hat sich heute in dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und Grünen zum Vollzug der Abschiebungshaft beschäftigt. Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, hat um Zustimmung zu dem umfassenden Änderungsantrag der SPD geworben, den CDU und Grüne abgelehnt haben. Faeser sagte am Freitag in Wiesbaden: „Wir wollen die Abschiebungshaft humanitär ausgestalten. Denn Abschiebungshaft ist eben keine Strafhaft und darf nur Ultima Ratio sein. Es soll deshalb gleich zu Beginn des Gesetzes klar sein, dass die Persönlichkeitsrechte und die Würde der Untergebrachten gewahrt werden müssen und dass den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken ist.“

Die SPD habe in ihrem Änderungsantrag geregelt, dass Minderjährige, Schwangere und Mütter im Mutterschutz nicht in Abschiebehaft genommen werden dürfen. Viele andere Bundesländer hätten in Erlassen geregelt, dass besonders schutzbedürftige Personen nicht inhaftiert werden dürften. „Wir fordern die schwarzgrüne Landesregierung auf, wenn diese schon unseren Änderungsantrag abgelehnt hat, hier eine Regelung zu treffen, die sicherstellt, dass diese Personen nicht in Abschiebungshaft genommen werden können. Desweiteren werden Religionsausübung und Seelsorge explizit im Gesetz geregelt. Zusätzlich haben wir eine Regelung für die psychologische Betreuung aufgenommen. Die Handynutzung haben wir vorgesehen mit der Einschränkung, dass die Kamera versiegelt werden muss“, so die innenpolitische Sprecherin.