Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung den Entwurf für das Hessische Bildungsurlaubsgesetz debattiert. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, sagte dazu heute in Wiesbaden: „Leider wurde der Gesetzentwurf der schwarzgrünen Landesregierung im Hauruck-Verfahren durchgezogen. Eine ausgewogene Erörterung der Kritikpunkte im Detail bzw. eine Erarbeitung von Änderungsvorschlägen war insofern kaum möglich.“
“ Wenngleich die Neufassung des Gesetzes einige Punkte enthält, die in die richtige Richtung gehen, wie z.B. die Einführung einer Kostenerstattung an Betriebe, wird sich die SPD-Fraktion bei Abstimmung über das Gesetz enthalten. Wir hätten uns unter anderem gewünscht, dass auch bildungsinteressierte Menschen, deren finanzielle Lage aufgrund ihrer Lebens- und Arbeitssituation eine Teilnahme an Bildungsmaßnahmen nicht erlauben, eine Kostenerstattung oder einen Zuschuss erhalten. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu steigern, wäre auch eine Kostenerstattung für Kinderbetreuung an die Maßnahmeträger richtig und sinnvoll gewesen. Ein weiteres Defizit des Gesetzentwurfes ist, dass die so genannten ‚begründeten Ausnahmefälle‘ für die Verkürzung der Maßnahmezeiten nicht klar definiert sind. Alles in allem hätten wir von der Landesregierung erwartet, dass sie mit mehr Engagement dazu beiträgt, die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub zu steigern und aktiver für ihre Sinnhaftigkeit zu werben. Wir bedauern auch, dass sich die Landesregierung nicht dazu durchringen konnte, auch die kommunalpolitisch ehrenamtlich tätigen Menschen in die Reihe der Bildungsurlaubsnehmer einzubeziehen. Denn auch sie leisten, ebenso wie die anderen vielen Tausend Ehrenamtler, ihren Beitrag zum Gemeinwohl. Die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung macht deutlich, wie wichtig auch gesellschaftspolitische, soziale und ehrenamtliche Weiterbildung sind“.