Mit Empörung verfolgt der Bezirksvorstand Hessen-Nord der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) die erneuten Attacken der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz.
Der erneute Versuch der Kommission, die Arbeitnehmerinteressen bei Volkswagen zu schwächen, ist unverständlich und gefährlich. Durch die neoliberalen und arbeitnehmerfernen Entscheidungen aus der EU-Kommission verlieren immer mehr Bürger jegliches Vertrauen in die europäische Politik. Wenn die Kapitalverkehrsfreiheit über den Interessen der Beschäftigten steht, wird die europäische Einigung ihre Akzeptanz bei den Menschen verlieren. Dies wäre verheerend.
Auch in der Sache liegt die Kommission falsch. Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2007 entschieden, dass die Stimmrechtsbeschränkung in Verbindung mit der Sperrminorität über 20% Aktienbesitz europarechtswidrig gewesen sei. Wenn aber zwei Vorschriften nur in Verbindung miteinander europarechtswidrig sind, entfällt die Rechtswidrigkeit, wenn eine der beiden Vorschriften beseitigt wird. Diese Voraussetzung hat die damalige sozialdemokratische Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit der Neuregelung des VW-Gesetzes erfüllt und damit sind auch die Vorgaben des EuGH erfüllt.
Das VW-Gesetz hat in seiner Geschichte immer wieder bewiesen, welche herausragende Bedeutung die Regelungen der erweiterten Mitbestimmung zur Sicherung der Standorte und Arbeitsplätze bei Volkswagen hat. Das VW-Gesetz und die starke Mitbestimmung waren und sind die Erfolgsgaranten für den VW-Konzern. Gerade aus den Erfahrungen der jüngst zurückliegenden Zeit der Wirtschaftskrise liegt es eher nahe, die starke Mitbestimmung des VW-Gesetzes auch auf andere Unternehmen zu übertragen.
Der AfA-Bezirksvorstand spricht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Volkswagen Konzern die uneingeschränkte Solidarität aus und wird die Aktivitäten der IG-Metall, des Betriebsrates und der Belegschaft mit allen Kräften unterstützen.